AGB (Download)

1. Vertragspartner
a) Die Vertragspartner sind der Auftraggeber und Christian Krieger/Sand And Sound (nachfolgend „DJ“ oder „SAS“ genannt, das schließt auch eventuelle Helfer mit ein).


2. Allgemeines
a)  Der Auftraggeber versichert, dass er die Veranstaltung bei allen dazugehörigen Behörden und Ämtern angemeldet hat, die Veranstaltung im vollen Umfang genehmigt ist, und keine weiteren Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere hat er eventuelle GEMA-Kosten zu entrichten, die für die Nutzung von Tonträgern und Dateien durch den DJ fällig werden können.
Privatfeiern wie Hochzeiten sind in der Regel von der GEMA befreit.

b) Anfahrt: Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um eventuell anfallende Zufahrtgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Auftraggeber haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

c) Die Anfahrt bis 50 km vom Abreisepunkt ist im Angebot inbegriffen, ab 50 Kilometern werden zusätzlich zur Gage 0,50 € pro gefahrenen Kilometer verrechnet. Der Abreisepunkt des DJs ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route.

d) Befindet sich der Veranstaltungsort über 100 km vom Wohnort (einfache Strecke) des DJs entfernt, stellt der Auftraggeber dem Künstler ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.

e) Für meine Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf die AGB wird bei jedem schriftlichen Angebot hingewiesen.


3. Angebot und Vertrag
a) Eine unverbindliche Reservierung eines Veranstaltungstermines kann kostenlos für 14 Tage erfolgen und kann schriftlich oder telefonisch verlängert werden.

b) Die erstellten Angebote verlieren nach 14 Tagen ohne Rückmeldung oder Bestätigung des Anfragenden ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden. 

 c) Ein Vertrag mit SAS kommt zustande, wenn das Angebot schriftlich (per Mail, Fax, SMS etc.) vom Auftraggeber zugesagt wird, aber erst dann endgültig, wenn der Auftraggeber von mir eine Auftragssbestätigung erhält. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

d) Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.

 4. Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt von Seiten des Auftraggebers bedarf der Schriftform und ist jederzeit möglich. In diesem Falle berechnet SAS jedoch Stornokosten in folgender Höhe:
4.1 Rückktritt kostenlos innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung
4.2 Rücktritt bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
4.3 Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
4.4 Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Gage
4.5 Rücktritt ab 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage

b) Ein Rücktritt seitens SAS ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, z.B. bei Krankheit, Unfall oder wichtigen privaten Ereignissen. SAS wird in einem solchen Fall bemüht sein, einen Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen zu organisieren, kann aber keine Garantie geben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Schadenersatz durch den Auftraggeber.

c) Sollte die Veranstaltung durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt (z.B. behördliche Einschränkungen, Stromausfall, Naturkatastrophen) abgesagt werden müssen, bleibt die vereinbarte Gage dennoch geschuldet. SAS verpflichtet sich in diesem Fall gegebenenfalls entstandene Mehrkosten im Rahmen der Stornobedingungen des Abschnitts 4.a) zu berücksichtigen, jedoch bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Betrags oder eines nachweislich entstandenen Schadensersatzes verpflichtet.


5. Leistungsumfang und Ausführung von Aufträgen
a) SAS verpflichtet sich, Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen, unter Berücksichtigung technischer Vorgaben und Bestimmungen auszuführen.
Den gewünschten Leistungsumfang hat der Auftraggeber über den Buchungsvertrag bzw. das Angebot ausgewählt.

b) SAS ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Musikwünsche können sowohl beim Vorgespräch vom Auftraggeber als auch während der Veranstaltung vom Auftraggeber und von den Gästen beim DJ abgegeben werden. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen, wenn sie nicht in die allgemeine Stimmungslage hineinpassen oder negativen Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen könnten. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt der DJ, wenn nicht anders vereinbart, nicht live auf, sondern spielt eine Playlist mit Hintergrundmusik ab.

c) Open-End bedeutet feiern bis die Party sich dem Ende neigt. Open-End bedeutet nicht, dass der DJ noch für ein paar wenige Gäste auflegen muss, die den Weg nach Hause nicht finden. Eine vertragliche Verpflichtung des DJs besteht deshalb nur für die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Zeit. Auf Wunsch der Auftraggeber kann die Buchungsdauer während der Veranstaltung spontan zum im Vertrag vereinbarten Stundenpreis verlängert werden. 

d) Die Mindestbuchungszeit beträgt 7 Stunden.                                                                                                                                                     

e) Auf- und Abbau zählen zur Buchungszeit.


6. Zahlung
a) SAS übersendet dem Auftraggeber spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung eine Rechnung über den vertraglich vereinbarten Gesamtbetrag. Dieser kann bis zu einem Tag vor der Veranstaltung auf das angegebene Konto von SAS überwiesen werden. Wurde keine Überweisung vorab getätigt, so erfolgt die Zahlung des Betrages nach dem Aufbau der Veranstaltungstechnik, abweichend nach dem Eintreffen des Auftraggebers vor Ort, bar in voller Höhe.

b) Für gewerbliche Auftraggeber gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungslegung.

c) Nachträglich vereinbarte Sonderleistungen sowie zusätzliche Einsatzstunden werden dem Auftraggeber gesondert nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Begleichung dieser Mehrkosten erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt.

d) Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
1. Banküberweisung Überweisung (Bankverbindung siehe Vertrag)
2. PayPal (PayPal-Konto: el_guerrero@posteo.de)
3. Nur in Ausnahmefällen: Barzahlung vor Veranstaltungsbeginn.

e) Schecks, Kreditkarten oder Sonstiges werden nicht akzeptiert.

f) Unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Abs.1 UStG wird für berechnete Leistungen keine Mehrwertsteuer erhoben oder ausgewiesen.

g) Die Zahlung der Gage erfolgt unabhängig vom Erfolg des DJs in seiner Darbietung beim Publikum.

h) SAS behält sich das Recht vor, bei nicht fristgerecht eingegangener Zahlung die Veranstaltung kurzfristig abzusagen.In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Zahlung der Stornokosten gemäß §4.5 verpflichtet.


7. Haftung

a) Für Personen- oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Dienstleisters verursacht worden ist.

b) Sobald die Technik des DJs am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Auftraggeber bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt.

c) Eine entsprechende Haftpflichtversicherung oder Veranstaltungsversicherung wird empfohlen. Schadenersatzansprüche sind dabei auf den aktuellen Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.

d) Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder Auflagenbeschränkungen, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder -schwankungen, usw.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung der Gage.

8. Besonderheiten am Veranstaltungsort
a) Der Auftraggeber hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Umfang der Technik) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von SAS erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.

b) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und SAS gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppkosten etc.) durch den Auftraggeber zu tragen.

c) Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und SAS ein problemloses Ein- und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Auftraggeber vor Beginn der Leistung mitzuteilen. SAS ist in diesem Fall berechtigt, Kosten, auch im Nachhinein, für einen Mehraufwand zu verlangen. Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Aufbau.

d) Der Standort für das gebuchte Equipment ist vom Auftraggeber so zu wählen, dass dieses ausreichend gegen Witterungseinflüsse (Regen, Hagel, Sturm, etc.) geschützt ist. Insbesondere bei Zeltbauten ist verstärkt darauf zu achten.


9. Technische Voraussetzungen
a) SAS stellt dem Auftraggeber am Veranstaltungsort eine Ton- und Lichtanlage in dem im Vertrag vereinbarten Umfang und gegen das dort vereinbarte Entgelt zur Verfügung. Sollte es für die Durchführung der Veranstaltung notwendig werden, weiteres Equipment zur Verfügung zu stellen, verpflichtet sich SAS dazu. Der Auftraggeber trägt dafür die Mehrkosten.

b) Für den Aufbau der Ton- und Lichtanlage werden ordnungsgemäß gesicherte Steckdosen vorausgesetzt. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für technische und räumliche Sicherheit. Auch haftet der Auftraggeber für die am Veranstaltungsort zur Verfügung gestellte technische Ausstattung.

c) Sollte eine Nebelmaschine oder ähnliches gewünscht sein, so hat sich der Auftraggeber am Veranstaltungsort zu informieren, dass es hierbei keinerlei Probleme mit etwaigen Rauchmeldern oder ähnlichem gibt. Für einen durch Nebel entstehenden Feuerwehreinsatz hat der Auftraggeber zu haften.


10. Bewirtungskosten
Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für die Bewirtung (einfaches Essen und nicht-alkoholische Getränke) des Auftragnehmers. Sollte der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.


11. Datenschutz
Der Anbieter schließt eine Haftung bezüglich unrechtmäßiger Verarbeitung, Verbreitung und Veröffentlichung von Bild- und Filmaufnahmen nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO bzw. § 22 KUG aus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gäste auf die Veröffentlichung der Bild- und Filmaufnahmen zu Werbezwecken hinzuweisen und deren Erlaubnis SAS mitzuteilen. Ausnahmen sind dem Anbieter schriftlich mitzuteilen.



12. Übersichtlichkeit, Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Gerichtstand
Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SAS und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Lübeck Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.



DJ Lübeck

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